Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 18. Dezember 1989
§ 64

§ 64 – Rentenformel für Monatsbetrag der Rente

Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte, normal normal der Rentenartfaktor und normal normal der aktuelle Rentenwert normal normal normal arabic mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden.

Kurz erklärt

  • Der Monatsbetrag der Rente wird aus persönlichen Entgeltpunkten berechnet.
  • Dabei wird der Zugangsfaktor berücksichtigt.
  • Der Rentenartfaktor spielt ebenfalls eine Rolle.
  • Der aktuelle Rentenwert wird zum Zeitpunkt des Rentenbeginns verwendet.
  • Alle diese Werte werden miteinander multipliziert, um die Rente zu bestimmen.